AK zieht Jahres-Bilanz 2010 in Sachen Meinl

3.000 AK Mitglieder haben 12 Millionen Euro bekommen

Bei Meinl European Land (MEL) kann die AK Erfolge verbuchen: 3.000 AK Mitglieder haben bis jetzt knapp zwölf Millionen Euro von der Meinl Bank für ihre erlittenen Kursverluste bekommen. Auch bei den AK Musterverfahren gegen die Anlageberater bekam die AK durchwegs Recht: Die Anlageberater haben die Anleger bei den MEL-Zertifikaten nicht über die Risiken aufgeklärt. Die Musterverfahren zeigen, dass die gesetzlichen Regeln nicht ausreichen. Daher fordert die AK mehr Rechte durch Gruppenklagen.

Die Meinl Bank hat bis Ende 2010 an 3.000 AK Mitglieder 11,8 Millionen Euro ausbezahlt. Die AK hat im Sommer 2010 mit der Meinl Bank als erste einen Vergleich für geschädigte Anleger mit insgesamt 12,4 Millionen Euro erzielt. Im Gegenzug werden die zwischen der AK und der Meinl Bank und der Vertriebstochter Meinl Success laufenden fünf Verfahren beendet. Die Abwicklung des Vergleichs ist nahezu abgeschlossen. Die noch offenen Fälle werden in den nächsten Wochen erledigt.

Vom Vergleich erfasst waren alle AK-Mitglieder, die sich bis zum Vergleichsabschluss (Anfang August 2010) an die AK gewandt haben. In den Vergleich fielen Investitionsbeträge von bis zu 60.000 Euro oder bis zu 30.000 Euro für jene, die sich an der Advofin Sammelklage beteiligt hatten. Generell nicht erfasst vom Vergleich waren Anleger, die die MEL-Zertifikate über andere Banken, etwa über ihre Hausbank gekauft haben und nicht über die Meinl Bank.

Anleger sind nicht über Risiken aufgeklärt worden

Bei den Musterverfahren gegen die Anlageberater bestätigen alle bisher vorliegenden Urteile: Die Anleger sind nicht über die mit der MEL-Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt worden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Eine Rechtsfrage ist noch offen: Trifft die Anleger, die den Anlageberatern vertrauten, ein Mitverschulden? Denn sie haben die Verträge, die im Kleingedruckten Risikohinweise enthielten, am Ende einer stundenlangen Beratung meist ungelesen unterschrieben. Dabei haben sie den Zusicherungen des Beraters vertraut, dass es sich um eine risikolose Anlage handelt. Bei drei Musterverfahren hat das Oberlandesgericht Wien schon geurteilt, dass die Anleger kein Mitverschulden trifft. In einem Fall sah das Oberlandesgericht Wien ein Mitverschulden zu einem Drittel.

Die AK hat insgesamt zwölf Klagen gegen Anlageberater eingebracht, und zwar sechs gegen die EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG, vier gegen die OVB und zwei gegen die Meinl Success Finanz AG. Zwei gegen EFS sind beim Obersten Gerichtshof anhängig. In fünf Verfahren liegen bereits Urteile erster Instanz vor, in vier Verfahren auch zweitinstanzliche Entscheidungen. Die zwei gegen Meinl Success anhängigen Verfahren wurden mit dem von der AK mit der Meinl Bank ausverhandelten Vergleich beendet. Die Anleger wurden über den Vergleich entschädigt.

Zur Veranschaulichung: Die AK hat die ersten Klagen gegen Anlageberater in den MEL-Musterverfahren im Februar 2008 eingebracht. Nach fast drei Jahren ist keine einzige oberstgerichtlich entschieden. Eine solche Entscheidung wäre für die Anleger, die bis dahin keine Klage eingebracht hatten, allerdings bis Sommer 2010 notwendig gewesen. Dadurch hätten sie ihre Prozessaussichten besser einschätzen und noch vor Verjährung selbst Klage einbringen können. Da das nicht gelungen ist, war es der AK wichtig, den Vergleich mit der Meinl Bank zu schließen. Dadurch gingen auch jene Anleger nicht leer aus, die noch zugewartet und keine Klage selbst eingebracht hatten.

Jedoch: Gruppenklagen können hier Abhilfe schaffen. In den AK Musterverfahren gegen die Anlageberater hat sich gezeigt, dass sich in allen Verfahren die gleichen Themen wiederholen. Es wären daher wesentliche Zeit-, aber auch Kostenersparnisse zu erzielen, wenn sich nur ein Richter und nicht mehrere mit dem komplexen allgemeinen Sachverhalt, den umfangreichen Sachverständigen-Gutachten und den anspruchsvollen Rechtsfragen auseinandersetzen müsste. Mit der Gruppenklage würden überdies auch die Gerichte spürbar entlastet werden, so die AK.

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