Job und Kind managen

Wiedereinstieg, Umstieg von Teilzeit auf Vollzeit: Wer Kinder hat und arbeitet, braucht Organisationstalent und Hilfe.

Sie müssen nicht alles allein „schupfen“

Trennen Sie sich zu nächst von der Vorstellung, Sie müssten alles allein „schupfen“. Sichern Sie sich Unterstützung: Wer außer Ihnen kann zeitweise das Kind betreuen – Ihre Eltern, Verwandte, FreundInnen, Babysitter?

Eine wichtige Voraussetzung, um Kinder und Beruf zu managen ist eine gute, zeitlich ausreichende und erschwingliche Kinderbetreuung in einem Kindergarten oder einer Kinderkrippe. Vergleichen Sie dabei nicht nur die Öffnungszeiten mit Ihren Arbeitszeiten. Auch die Schließzeiten in den Ferien müssen zu Ihrer Arbeit passen.

Kindergarten oder eine Kinderkrippe

Für einen Kindergarten oder eine Kinderkrippe der Gemeinde Wien wenden Sie sich an die Magistratsabteilung 10 Wiener Kindergärten, 01/277 55 55, www.kindergaerten.wien.at. Auf der Internetseite finden Sie weitere Infos.

Außerdem vermittelt die Kinderdrehscheibe auch private Kindergärtenplätze. Verein Kinderdrehscheibe,01/581 06 60,
www.kinderdrehscheibe.at

Anspruch auf Pflegefreistellung

Wenn Ihr Kind oder ein naher Angehöriger bei Ihnen lebt und krank wird, haben Sie Anspruch auf Pflegefreistellung: Wenn Sie etwa 40 Stunden pro Woche arbeiten, dürfen Sie pro Arbeitsjahr 40 Stunden zur Pflege freinehmen. Arbeiten Sie 25 Stunden, können sie pro Arbeitsjahr 25 Stunden Pflegefreistellung nehmen. Sie bekommen so viel Pflegefreistellung, wie sie in einer Arbeitswoche regelmäßig arbeiten. Das Entgelt wird in dieser Zeit weiter bezahlt.

Kinderkrankheiten halten sich nicht immer an solche Regelzeiten. Wenn Ihr Kind in einem Arbeitsjahr öfter krank wird, gibt es eine zusätzliche Pflegefreistellung. Auch diese im Ausmaß Ihrer Arbeitszeit in einer Arbeitswoche. Voraussetzung für diese zusätzliche Pflegefreistellung: Das Kind lebt bei Ihnen und ist jünger als 12 Jahre.

Wenn beide mit dem Kind in einem Haushalt leben und beide berufstätig sind, haben auch beide Anspruch auf Pflegefreistellung. Wer sich zur Pflege des kranken Kindes frei nimmt, entscheiden die Eltern.

Wenn die Pflegefreistellung nicht ausreicht, oder Sie sich nicht freinehmen können: organisieren sie sich Hilfe. Diese Vereine helfen weiter:
  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

1 + 9 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.