Neue Rechte für Bankkunden

Taggleiche Valutierung auch bei Gutschriften

Seit 1. November 2009 gilt das neue Zahlungsdienstegesetz. Das Gesetz setzt die Zahlungsdienste-Richtlinie der EU um und bringt einige Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Es gibt jetzt auch bei Gutschriften eine taggleiche Valutierung. Das bedeutet, dass Banken Gutschriften auf dem Girokonto sofort wertstellen müssen. KonsumentInnen können dadurch keine Zinsen mehr verlieren. Bis dato war es üblich, dass Abbuchungen sofort, Gutschriften jedoch erst am Folgetag wertgestellt wurden.

Was bedeutet das neue Gesetz für ASVG-Pensionen?

Im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) heißt es wörtlich, dass Renten (Pensionen) und Übergangsgeld aus der Unfall- und Pensionsversicherung monatlich im nachhinein am Ersten des Folgemonats ausgezahlt werden (müssen).

Fällt der Auszahlungstermin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so sind diese Leistungen (zB von Pensionsversicherungsanstalt) so zeitgerecht anzuweisen, dass sie am vorangehenden Werktag dem Leistungsbezieher zur Verfügung stehen müssen. Entscheidend ist, dass Buchungs- und Wertstellungstag am Kontoauszug ident sind.

Auch die Überweisungsfristen sind neu

Es wird zwischen elektronischer Überweisung per Internet und Papierüberweisung mittels Erlagschein unterschieden. Elektronische Überweisungen werden ab 2012 einen Geschäftstag dauern, die Papierüberweisung darf einen Tag länger dauern, also zwei Geschäftstage.

Kündigt der Kunde sein Girokonto, darf nun keine Kontoschließungsgebühr mehr verlangt werden. Bisher hatten Banken bis zu 25 Euro verlangt.
Die Banken bieten seit kurzem auch ein verbessertes "Kontowechsel-Service" an.

Verlängerte Einspruchsfristen für Einzugsermächtigungen

Die Einspruchsfristen bei Einzugsermächtigungen und Lastschriften werden verlängert. Es sind nun acht Wochen (56 Tage), früher waren es sechs Wochen (42 Tage). Wird ein Einzug durchgeführt, ohne dass der Kunde zugestimmt hat, kann er nun 13 Monate die Abbuchung widerrufen. Das kann etwa bei den zahlreichen Lottotippgemeinschaften helfen. Hier wird oft KundInnen eine Kontonummer abgeluchst, weil ihnen ein versprochener Gewinn aufs Konto überwiesen werden soll. Tatsächlich wird ein Mitgliedsbeitrag vom Konto abgebucht.

Haftungsgrenze bei Plastikkarten-Missbrauch

Eine Haftungsgrenze bei Plastikkarten-Missbrauch wird festgelegt. Der Kunde haftet nun bei leichter Fahrlässigkeit mit bis zu 150 Euro. Wenn Karte und Code sorgfältig verwahrt waren und keine Sorgfaltspflichten verletzt wurden, dann trifft den Kunden keine Haftung.

VerbraucherInnen sollen auf jeden Fall die Kontoauszüge genau prüfen und bei der Bank nachfragen, wenn etwas unklar erscheint.

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