Jahresabschlüsse: Jedes 3. Unternehmen ignoriert Offenlegungsverpflichtung

„Unverändert unbefriedigend ist die Moral bei der Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen im Firmenbuch. Das Justizministerium muss dafür Sorge tragen, dass die neue Zwangsstrafenbestimmung konsequent vollzogen wird“, verlangt AK Präsident Herbert Tumpel.

Firmen missachten Fristen

Mehr als ein Drittel der großen heimischen Kapitalgesellschaften (ab 250 Beschäftigten) ignoriert auch für 2010 die gesetzliche Offenlegungsverpflichtung und reichen ihren Jahresabschluss deutlich verspätet oder gar nicht ein. Wird ein Beobachtungs-Zeitraum von drei Jahren betrachtet, steigt die Anzahl der Gesetzesverstöße sogar auf über 63 Prozent.

Zwei Drittel der Firmen haben somit jedenfalls einmal in den letzten drei Jahren ihren Jahresabschluss nicht ordnungsgemäß veröffentlicht. Der Verstoß gegen die Offenlegungspflichten ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoß gegen das österreichische Gesetz. Wer seine Bilanzen nicht veröffentlicht, verschafft sich dadurch einen ungerechtfertigten Wettbewerbs-Vorteil gegenüber jenen Unternehmen, die sich an die Gesetze halten. Kunden, Lieferanten und Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, zu erfahren, mit wem sie geschäftliche Verbindungen eingehen.

Neue Strafregelung konsequent umsetzen

Auf Druck der Arbeiterkammer wurde die Strafregelung im Rahmen der Budgetbegleitgesetze 2011 reformiert und das Verfahren beschleunigt und damit ein erster Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Die Strafen können auch wiederholt verhängt werden. Mit 700 Euro für alle Unternehmen bei erstmaligem Verstoß ist die neue Strafhöhe aber für größere Unternehmen deutlich zu gering festgesetzt worden, um eine nennenswerte Verhaltensänderung – insbesondere bei großen Unternehmen - zu erwirken.

Es wäre daher gerechter und effizienter, bereits bei erstmaliger Verhängung einer Strafverfügung die Mindeststrafen differenziert nach Größenklassen anzusetzen: 700 Euro bei kleinen, das Dreifache (2.100 Euro) bei mittelgroßen und das Sechsfache (4.200 Euro) bei großen Kapitalgesellschaften. Zur Verbesserung der Transparenz fordert die AK eine Verkürzung der Offenlegungsfrist von neun auf sechs Monate für mittelgroße und große Unternehmen. Darüber hinaus ist auch bei der erstmalige Verhängung einer Zwangsstrafe nach Größenklassen zu differenzieren.

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