Energie-Anbieter – Neue Bedingungen bringen Verbesserungen, aber verunsichern!
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Textflut ohne klare Übersicht
Die Energie-KonsumentInnen haben jetzt mehr Rechte, etwa kürzere Kündigungsfristen. Das steht in den neuen Geschäftsbedingungen, die sie derzeit erhalten. Leider verunsichert der Brief der Energie-Anbieter die KonsumentInnen. Der Grund: eine Textflut ohne klare Übersicht der Änderungen.
AK fordert Musterschreiben
Die AK fordert, dass ein Musterschreiben zu neuen Geschäftsbedingungen erstellt wird. Das sollte von einer unabhängigen Stelle verfasst werden, zum Beispiel der E-Control. Es soll eine verständliche Zusammenfassung und einen Vergleich der neuen Passagen mit den alten geben. „Damit werden die Verbesserungen für Konsumenten leider vernebelt“, sagt Silvia Angelo, Leiterin der AK Wien Wirtschaftspolitik.
Konsumenten bekommen mehr Rechte
Mit den Änderungen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Jahr 2010 bekommen die KonsumentInnen nun mehr Rechte. Die AK hat wichtige Forderungen durchgesetzt. Die Stromlieferanten sind deshalb verpflichtet, die erweiterten Rechte der KonsumentInnen in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufzunehmen.
„Jetzt, aktuell von der Energie Allianz, bekommen die Verbraucher die Infos von ihrem Energieanbieter zugesandt und sind verunsichert“, sagt Angelo. „Leider sind die neuen Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von Erdgas und elektrischer Energie zu unübersichtlich.“
Tipp
Die KonsumentInnen sind irritiert, obwohl sie mehr Rechte bekommen:
1. Recht auf eine Abrechnung auch unterm Jahr
2. Recht auf mindestens zehn Teilzahlungsbeträge im Jahr
3. Verkürzung der Kündigungsfrist für KonsumentInnen auf zwei Wochen, für die Energielieferanten liegt sie nun bei acht Wochen
4. Klareres Mahnverfahren vor einer Stromabschaltung – das bedeutet: Es müssen mindestens zwei Mahnschreiben übermittelt werden, wobei das zweite eingeschrieben verschickt werden muss
5. Bessere Regeln für die Grundversorgung von schutzbedürftigen KonsumentInnen. Sie müssen zum selben Tarif beliefert werden wie andere KundInnen und verlangte Sicherheitsleistungen (zum Beispiel Vorauszahlungen) dürfen nicht höher sein als die durchschnittlichen Energiekosten für ein Monat.
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