Privat krankenversichert - abgewimmelt wegen Vorerkrankung!

„Gesundenversicherung“ nicht Krankenversicherung: Das ist auf den Punkt gebracht das Fazit der AK Studie zu den privaten Zusatzkrankenversicherungen. Denn vorerkrankte Personen werden von der Versicherung oft abgelehnt – meist ohne Angabe von Gründen. Warum, verschweigen sie meist. Im Gegenzug müssen Konsumenten aber jedes Detail über ihre Gesundheit offenlegen mit Befunden oder zusätzlichen Gesundheits-Fragebögen. Wer dennoch genommen wird, muss mit teuren Prämienzuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Wartezeiten rechnen. Der Kundendienst der Versicherung dagegen lässt zu wünschen übrig: So entpuppten sich die Beratungen insbesondere hinsichtlich regelmäßiger Prämienerhöhungen als mangelhaft.

„Konsumenten brauchen klare Informationen, wenn sie eine private Zusatzkrankenversicherung abschließen“, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik. In den Beratungsgesprächen muss über die Prämie genau aufgeklärt werden. Wird der Vertrag abgelehnt, muss das begründet werden. Dafür müssen die Versicherer sorgen. Überdies soll es ein verpflichtendes Produkt-Informationsblatt mit allen wichtigen Informationen geben. Und zwar, bevor der Vertag abgeschlossen wird.

Private Krankenzusatzversicherungen am Prüfstand

Die private Krankenversicherung ist in Österreich eine zusätzliche Versicherung zu der gesetzlichen Sozialversicherung. Rund 2,8 Millionen Österreicherinnen und Österreicher haben eine private Zusatzkrankenversicherung.

Bei der Mystery Shopping Erhebung haben vier Testpersonen sieben österreichische Krankenversicherer aufgesucht: Allianz, Donau, Generali, Merkur, muki, Uniqa, Wiener Städtische. Die Angebote für einen Krankenversicherungsvertrag waren für ein dreijähriges Kind, eine 23-jährige Frau, einen 40-jährigen Mann und eine 43-Jährige. Sie hatten Vorerkrankungen oder haben gegenwärtig ein Problem mit ihrer Gesundheit. Es gab insgesamt 28 Beratungsgespräche und 27 Angebote.

Nein für Versicherungsvertrag

Die AK Studie zeigt: Wer Vorerkrankungen hat, wird von den privaten Zusatzkrankenversicherern schwer oder gar nicht angenommen. Von 27 Anträgen für einen Vertragsabschluss, die die AK Testpersonen stellten, wurden 16 abgelehnt. Die Kunden haben keine Möglichkeit, sich zusätzlich zu versichern. Nehmen Versicherer Personen mit Vorerkrankungen, dann müssen sie mit saftigen Mehrprämien oder Leistungsausschlüssen rechnen. Vorerkrankungen werden offenbar gerne zum Anlass für hohe Zuschläge, Ausschlüsse oder lange Wartezeiten genommen, aber es ist oft nicht nachvollziehbar, ob das auch gerechtfertigt ist.

Fazit

Von den 27 erhaltenen Anträgen lehnten die Versicherungen 16 ab, zehn davon unbegründet. 60 Prozent der Anträge wurden also nicht angenommen, der Großteil davon unbegründet oder nur kurz begründet. Und das, obwohl Konsumenten ihren gesamten Gesundheitszustand offenlegen müssen und mit Befunden oder zusätzlichen Gesundheitsfragebögen belegen.

Teure Prämie

Zusätzlich zur Mystery Shopping Erhebung wurden die Monatsprämien für den Krankenhauskostentarif ohne Selbstbehalt erhoben (jeweils getrennt für Frau/Mann für die Altersgruppen 28 und 43 Jahre). Zusammenfassend zeigt sich: Die Prämien sind teuer. So machen die Prämien für ASVG-versicherte Männer im Alter von 28 Jahren 77,84 Euro (muki) bis 92,17 Euro (Generali) aus. Für 43-jährige Männer kostet die Prämie monatlich zwischen 136,45 Euro (muki) und 140,02 Euro (Allianz). Die Bandbreite für 28-jährige ASVG-versicherte Frauen reicht von 91,13 Euro (muki) bis 104,85 Euro (Generali). Für 43-jährige Frauen gehen sie von 147,16 Euro (muki) bis 165,94 Euro (Allianz).

Auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im März 2011 müssen Versicherungen Männer und Frauen gleich behandeln. Versicherer müssen ab Ende 2012 für Frauen und Männer einheitliche Tarife, sogenannte Unisex-Tarife, anbieten. Unterschiedlich hohe Prämien und Leistungen stellen eine unzulässige Diskriminierung dar. Für Frauen bedeutet das: Prämien sollten billiger werden, für Männer tendenziell teurer. Es ist gut, dass es keine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts mehr gibt. Wir nehmen an, dass die Prämien in etwa mit einem Mittelwert neu kalkuliert werden. Die AK wird sicherlich die Gestaltung der neuen Prämien genau beobachten. Auch die Finanzmarktaufsicht muss die Tarifumstellung genau überwachen. Bei Verdacht auf Absprachen ist auch die Wettbewerbsbehörde gefordert.

Beratung bei Prämien lässt zu wünschen übrig

Die Beratungen hinsichtlich der Prämien waren mangelhaft“, sagt AK Versicherungsexperte Christian Prantner. In keinem Beratungsgespräch war die Prämienanpassung ein Thema. Es wurde nicht gesagt, dass die Prämien teurer werden können. Das ist deshalb ein Manko, weil die Prämien erfahrungsgemäß empfindlich in die Höhe gehen können. Das zeigen immer wieder Beschwerden in der AK-Beratung. Zum Beispiel reklamierte Herr K., dass die Prämien in den letzten Jahren für den begünstigen Ehepaartarif von Jahr zu Jahr empfindlich angestiegen sind. Die Beschwerden in unserer Beratung gehen dahin, dass die Versicherungsnehmer selbst sagen: Die Erhöhungen gehen über die allgemeinen Preissteigerungen hinaus.

Versicherungskunden besser informieren

Auf Grund der Studienergebnisse verlangt die AK verständliche Informationen von den Versicherern und gesetzliche Regelungen für mehr Datenschutz und ein verpflichtendes Informationsblatt. Dafür muss das Justizministerium sorgen.

1. Klare Informationen bei der Beratung

  • Prämienänderungen deutlich erläutern Prämienerhöhungen dürfen nicht verschwiegen werden. In Beratungsgesprächen muss dem Kunden dargelegt werden, wann und warum es zu Verteuerungen bei Prämien kommen kann.
  • Ablehnungen genau begründen Abgelehnt – das reicht nicht! Die Versicherer müssen den Kunden eine genaue, nachvollziehbare Begründung für die Ablehnung des privaten Krankenversicherungsvertrages geben. Es muss auch offen gelegt werden, was zwischen Hausarzt des Kunden und Versicherer besprochen wird. Das sorgt für mehr Transparenz.
  • Prämienzuschläge verständlich erklären Private Krankenzusatzversicherer verrechnen Mehrprämien für höhere Risiken. Allerdings bleibt bisweilen unklar, wie es zu dem Prämienzuschlag kommt. Auch Prämienzuschläge sollten dem Konsumenten gegenüber genau begründet werden.

2. Mehr Datenschutz durch Gesetzesgrundlage für ZIS

Das Zentrale Informationssystem (ZIS) ist eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft zur Verhinderung und Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs und Versicherungsbetruges. Das Informationssystem braucht rasch gesetzliche Regeln, bevor es in Betrieb geht: Denn eigentlich werden Gesundheitsdaten unmittelbar verarbeitet. Auch für den Fall, dass sich das Register vordergründig auf nicht sensible Informationen beschränkt (etwa, ob Verträge bestimmten Konsumenten verweigert oder aufgelöst wurden), würden Daten gesammelt werden, die mittelbar auf einen schlechten Gesundheitszustand einer Person schließen lassen.

3. Produkt-Informationsblatt für klaren Überblick

Verpflichtende, standardisierte Informationen vor Abschluss eines Versicherungsvertrages sind nötig. In Deutschland gibt es das bereits. Der Verbraucher soll das Info-Blatt vor Vertragsabschluss bekommen. Auf ein bis zwei Seiten sollten die wichtigsten Produktmerkmale in verständlicher Form, jedenfalls aber folgende Angaben enthalten sein: Beschreibung der versicherten Risiken, Leistungsausschlüsse, Obliegenheiten, Prämienhöhe, Vertragsbeendigung, bei der Lebensversicherung Hinweise auf Rückkaufswerte. Dadurch kann der Verbraucher besser vergleichen und hat wesentliche Inhalte auf einen Blick.

Versichert ist nur, was im Kleingedruckten zunächst ausdrücklich als versichert aufgezählt ist und dann an anderer Stelle nicht wieder ausgenommen wird. Auf Grund ihres Umfanges sind die Bedingungen für Konsumenten kaum lesbar.

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