Richtig buchen - erholsamer Urlaub
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Nicht immer hält eine Reise, was die Prospekte versprechen. Wer beim Buchen aufpasst, kann sich Ärger ersparen.
- Reisevertrag und Anzahlung
- Stornierung und Kosten
- Änderung des Reisepreises
- Konkurs des Reiseveranstalters
- Informationspflicht im Reiseprospekt bzw. des Reisebüros
- Reisen buchen übers Internet - das sollten Sie beachten!
Reisevertrag
Bei einer Buchung einer Reise die telefonisch, mit E-mail oder per Fax getätigt wurde, muss der Reisevertrag nicht unterschrieben werden. Denken Sie dabei daran, dass Übermittlungsfehler auftreten können und bewahren Sie alle schriftlichen Buchungsunterlagen auf. Wenn Sie eine Reise über Internet buchen, informieren Sie sich vorher genau über den Veranstalter und seine Vertragsbedingungen und drucken Sie sich sämtliche Seiten des Buchungsvorgangs aus.
Sonderwünsche schriftlich vereinbaren- Sonderwünsche sollten Sie auf jeden Fall in der Buchungsbestätigung vermerken lassen und den Katalog auf die Reise mitnehmen - so können Sie vor Ort das Angebot und die Realität vergleichen und das Versprochene verlangen.
- Ein Vergleich der unterschiedlichsten Anbieter lohnt sich - denn Preisunterschiede zwischen den Veranstaltern sind sehr häufig.
- In Ihrem Interesse: Kontrollieren Sie, ob der Reiseveranstalter eine Insolvenzabsicherung hat.
Anzahlung
Bei der Buchung sind üblicherweise eine Bearbeitungsgebühr sowie eine Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung darf aber höchstens 10 - 20% des Reisepreises betragen. Die Restzahlung darf der Reisveranstalter frühestens 14 Tage vor Reisebeginn und nur gegen Aushändigung der Reiseunterlagen verlangen (siehe dazu auch Informationen unter Konkurs des Veranstalters).
zum SeitenanfangStornierung und Stornokosten
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Veranstalter die Reise absagen. Sie finden diese in den Reisebedingungen. Meistens wird für die Durchführung einer Reise eine Mindestteilnehmerzahl gefordert. Wird diese zu einem gewissen Zeitpunkt nicht erreicht, kann der Veranstalter die Reise absagen. In Fällen höherer Gewalt (Krieg, Streik, Umweltgefahren) kann es sein, dass der Veranstalter seine Leistung unverschuldet nicht erbringen kann. Auch in diesem Fall kann die Reise vom Veranstalter abgesagt werden.
Grundsätzlich können Sie Pauschalreisen jederzeit stornieren. Allerdings werden unterschiedliche Stornogebühren verrechnet.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Stornosätze nach den derzeit geltenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992).
| Stornierungszeitpunkt | Stornogebühr |
|---|---|
| bis 30 Tage vor Antritt der Reise | 10 % des Gesamtreisepreises |
| ab 29. bis 20. Tag | 25 % des Gesamtreisepreises |
| ab 19. bis 10. Tag | 50 % des Gesamtreisepreises |
| ab 9. bis 4. Tag | 65 % des Gesamtreisepreises |
| ab dem 3. Tag | 85 % des Gesamtreisepreises |
Besteht keine Reisestornoversicherung, so kann die finanzielle Belastung einer Stornierung recht beachtlich sein.
Terror im Urlaubsland – kostenloses Stornorecht?
Die Angst vieler Konsumenten ist groß, wenn es plötzlich vor Urlaubsantritt zu politischen Unruhen und Terroranschlägen im Urlaubsland kommt. In Österreich gibt es noch keine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung, die für diesen Fall ein kostenloses Stornierungsrecht vorsieht.
Von den österreichischen Gerichten wird Ihnen ein kostenloses Rücktrittsrecht nur dann zuerkannt, wenn die konkrete Gefahr im Urlaubsland so groß ist, dass Ihnen ein Reiseantritt unzumutbar ist (z.B. bei bürgerkriegsähnlichen flächendeckenden Unruhen). Dies liegt jedenfalls bei einer ausdrücklichen Reisewarnung des Außenministeriums vor. Ein "erhöhtes Sicherheitsrisiko" wurde noch nicht als ausreichend angesehen.
Änderung des Reisepreises
Es gilt grundsätzlich der vereinbarte Reisepreis. Eine mögliche Preisänderung muss vertraglich vereinbart sein (Preisgleitklausel) und ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich: bei Änderung der Beförderungskosten (z.B. Benzinpreis), der Flughafengebühren oder Wechselkurse. Die Preisgleitklausel ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn sie genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthält und unter denselben Bedingungen auch eine Preissenkung weitergegeben wird. Liegt die Erhöhung über zehn Prozent des Reisepreises, können Sie aufgrund dieser erheblichen Änderung den Rücktritt erklären.
Erfolgt die Reise innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss, ist eine Preiserhöhung nicht zulässig, außer es gibt darüber mit Ihnen eine Sondervereinbarung. Ab dem 20. Tag vor dem Reiseantritt ist jede Preiserhöhung unzulässig.
Konkurs des Reiseveranstalters
Achten Sie bei der Buchung einer Pauschalreise immer darauf, dass der Reiseveranstalter eine Insolvenzabsicherung hat. Mit dieser Absicherung wird sichergestellt, dass Sie im Konkursfall die angezahlten Beträge zurückbekommen bzw. Ihre Heimreise sichergestellt ist, wenn Sie bereits auf Urlaub sind. Um in Konkursfall des Reiseveranstalters Streitigkeiten mit der Insolvenzabsicherung zu vermeiden, sollten Sie keine höhere als 20%-ige Anzahlung leisten bzw. die Restzahlung nicht früher als 14 Tage vor Reiseantritt tätigen.
Ob eine solche Insolvenzabsicherung besteht, erfahren Sie für österreichische Veranstalter auch unter www.bmwfj.gv.at.
Sollten Sie die Reise schon bezahlt haben und das Reisebüro (= der Reisevermittler) leitet aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten das Geld nicht an den Reiseveranstalter weiter, können Sie trotzdem Ihre Reise ohne nochmalige Zahlung antreten, da das Risiko in diesem Fall nicht der Kunde, sondern der Veranstalter trägt.
Informationspflicht im Reiseprospekt bzw. des Reisebüros
Das Reiseprospekt bzw. die Homepage des Reiseveranstalters muss enthalten:
- Firmenname und Adresse des Veranstalters
- Produktname des angebotenen Reiseprogrammes
- Reisepreis und Zahlungsmodalitäten
- Bestimmungsort, Reiseroute und Transportmittel
- Unterbringung und Verpflegung (Art, Lage, Kategorie oder Komfort und Hauptmerkmale)
- erforderliche Mindestteilnehmerzahl
- Zeitpunkt vor Reisebeginn, bis zu dem ein Nichtzustandekommen der Reise bekannt gegeben wird
Die im Prospekt angegebenen Beschreibungen bezüglich Qualität des Hotels, des Strandes usw. müssen stimmen (Prospektwahrheit, Prospektklarheit, Prospektvollständigkeit).
Informationspflicht besteht über eventuelle Pass- und Visumerfordernisse, ebenfalls über Impfvorschriften.
Das Reisebüro dient als Vermittler zwischen Ihnen und dem Veranstalter. Es hat die Aufgabe, notwendige Unterlagen rasch weiterzuleiten und Sie darüber zu informieren, was zusätzlich zum Katalog für Sie wichtig ist. Den Reisevertrag schließen Sie mit dem Veranstalter, so dass dieser für die ordentliche Durchführung der Reise haftet.
Reisen buchen übers Internet - das sollten Sie beachten!
Immer mehr Konsumenten nutzen das Internet, um Ihre Urlaubsreise zu buchen. Sie haben hier die Möglichkeit, aus vielen verschiedenen Angeboten auszuwählen.
Schutz gegen Unannehmlichkeiten
Wenn Sie eine Reise über Internet buchen möchten, informieren Sie sich vorher genau über den Veranstalter und seine Vertragsbedingungen.
Achten Sie darauf, dass der Reiseveranstalter seine Adresse, Telefonnummer, Firmenbuchnummer und Kontaktmöglichkeiten angibt.
Sichern Sie sich alle wesentlichen Daten durch Abspeichern auf der Festplatte bzw. durch Ausdrucken.
Jeder Veranstalter, der in Österreich eine Reise anbietet, ist verpflichtet, eine Absicherung für den Fall seiner Insolvenz zu treffen. Diese Bestimmung gilt auch für alle Veranstalter innerhalb der EU. Vergewissern Sie sich (vor Ihrer Buchung), dass der Veranstalter eine Insolvenzabsicherung hat. Ob eine solche Insolvenzabsicherung besteht, erfahren Sie für österreichische Veranstalter auch unter www.bmwfj.gv.at.
Buchen Sie nicht bei einem unbekannten Internetanbieter!
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Gesamtpreis lange vor dem Reiseantritt bezahlt werden muss.
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