Versteckte Infos über Vertragsänderungen

Telekomanbieter müssen ihre Kunden über nachteilige Änderungen bestehender Verträge informieren. Aber sie tricksen oft. Denn die verpflichtenden Informationen werden gerne zwischen schrillen Werbebotschaften dezent platziert, so dass sie überlesen werden. Im Web bringen sie die Mitteilungen gerne unter nichtssagenden Textlinks unter wie Infobox. Die AK verlangt aufgrund aktueller Beschwerden in der AK Konsumenten-Beratung von den Anbietern mehr Transparenz!

Kündigung bei Vertragsänderung möglich

Telekom- und Internetanbieter dürfen auch laufende Verträge zum Nachteil ihrer Kunden ändern. Aktuell ist das mit der nachträglichen Einführung von Internetservice-Pauschalen passiert. Die Anbieter müssen die Betroffenen über die nachteiligen Änderungen mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung informieren. Gleichzeitig sind Betroffene auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens hinzuweisen. Sie können den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos kündigen.

Info gut „verräumt“ - Vertragsänderung übersehen

Auch Herr L. tappte in die Falle und verpasste die kostenlose Kündigung. Tele2 schrieb fettgedruckt in großer Schrift und teilweise farblich unterlegt: „Neuigkeiten von Tele2“ – „Surfen Sie mit Tele2 jetzt nicht nur günstiger im Internet, sondern auch in den Urlaub! Tele2 schenkt Ihnen einen 100 Euro Reisegutschein“. Im Fließtext irgendwann ein Absatz: „Gleichzeitig möchten wir Sie darüber informieren, dass es ab 1.8. Änderungen gibt…“

Das Schreiben endet wieder mit fettgedruckten Werbeslogans. Wie Herr L. haben demnach viele Kunden die Einführung der Internetservice-Pauschale übersehen.

So wäre es richtig...

Nach dem Telekomgesetz müssen Anbieter in geeigneter Form informieren, etwa durch Aufdruck auf der Rechnung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Betroffenen deutlich benachrichtigt werden und das auch nicht übersehen. Sie sollen frei entscheiden können, ob sie nachteilige Änderungen akzeptieren oder doch den Betreiber wechseln.

Leider sind die Anbieter sehr einfallsreich und legen den Begriff geeignete Form sehr weit aus, kritisiert die AK. Der Volltext der Änderungen ist auf Kundenwunsch übrigens vom Betreiber zuzusenden.

Ab Herbst mehr Transparenz

Positiv: Mit dem neuen Telekomgesetz, das im Herbst beschlossen werden soll, kann der Regulator per Verordnung Inhalt, Details und Form der Kundeninformation für Vertragsänderungen festlegen und so für mehr Transparenz sorgen.

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