Wie Sie Ihren Gasanbieter wechseln

Die Preise der Gaslieferanten unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Ein Preisvergleich lohnt sich! Beachten Sie, dass Sie zweifacher Gaskunde sind. Zum einen bei dem Unternehmen, das das Gasnetz zur Verfügung stellt (Netzbetreiber), und zum anderen bei jenem Unternehmen, das das Gas liefert (Gaslieferant). Den Netzbetreiber können Sie nicht wechseln, den Gaslieferanten jedoch schon. Ein Wechsel des Anbieters darf künftig nicht länger als drei Wochen dauern und ist mit keinen zusätzlichen Kosten für die KonsumentInnen verbunden.

Wenn sich Preise und AGBs ändern

Änderungen der Preise und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen den KundInnen gesondert schriftlich und rechtzeitig in einem persönlich an Sie gerichteten Schreiben mitgeteilt werden. Sie haben die Möglichkeit diesen Änderungen zu widersprechen.

Beachten Sie beim Widerspruch gegen Preiserhöhungen und AGB-Änderungen:
  • Halten Sie die Widerspruchs-Frist ein (diese ist im Schreiben des Lieferanten angegeben).
  • Mit einem Widerspruch endet Ihr Gasliefervertrag – der Widerspruch ist also praktisch eine Kündigung, wobei der Vertrag erst drei Monate nach dem Widerspruch endet. Innerhalb dieser Frist werden Sie noch zu den alten Bedingungen beliefert.
  • Innerhalb der dreimonatigen Frist müssen Sie sich unbedingt einen neuen Lieferanten suchen, damit Sie auch danach weiter mit Gas versorgt sind. Achtung: der Lieferantenwechsel kann derzeit noch bis zu 6 Wochen dauern

Wenn Sie Probleme mit dem Gaslieferanten haben

Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle! Wenn Sie eine Beschwerde gegen Ihren Gaslieferanten einbringen wollen (Rechnung, Qualität der Dienstleistung,…), können Sie einen Antrag auf Streitschlichtung an die Schlichtungsstelle der E-Control stellen. Das Verfahren ist kostenlos.

Wie Sie den Antrag verfassen
  • als Antrag reicht ein formloses Schreiben an die unten angeführte Adresse.
  • Geben Sie an, was aus Ihrer Sicht geschehen ist.
  • Nennen Sie den betreffenden Gaslieferanten.
  • Geben Sie an, wie eine mögliche Lösung des Streits für Sie aussehen könnte.

Die Schlichtungsstelle fordert den Gaslieferanten zu einer Stellungnahme zu Ihrem Fall auf und erarbeitet in weiterer Folge einen Lösungsvorschlag. Wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, ist das Verfahren abgeschlossen.

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